Die Kraftfahrzeugsteuer – Informationen 2025

Die KFZ-Steuer (Kraftfahrzeugsteuer) muss in Deutschland jeder Fahrzeughalter bezahlen, der ein Fahrzeug im Land hält oder der ein ausländisches Fahrzeug hält, wenn sich dieses im Inland befindet. Nachfolgende finden Sie umfassenden KFZ Steuer Informationen.

Auch fällig ist die Steuer bei einer widerrechtlichen Benutzung von Fahrzeugen, das heißt, wenn das Fahrzeug benutzt wird, ohne dass die dafür nötige Zulassung vorhanden ist und aufgrund der Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und von roten Kennzeichen, auch sogenannten Kurzzeitkennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben wurden.

 

Ausnahmen von der Steuerpflicht

KFZ Steuer
KFZ Steuer Berechnung und Bemessung

Von der Steuerpflicht der KFZ Steuer ausgenommen ist der Einsatz von roten Kennzeichen für Prüfungs- und Werkstattfahrten. Die Bemessung der Kfz Steuer erfolgt bei Motorrädern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum, für Personenkraftwagen sind außerdem die Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen ausschlaggebend für die Höhe der fälligen Steuern.

Die Berechnung und Bemessung der Steuern für Wohnmobile ist abhängig von der verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse in Bezug auf die Schadstoffemission.

KFZ Steuer für verschiedene Fahrzeuge

Bei anderen Fahrzeugen, wie zum Beispiel solche, die durch einen Wankel- oder Elektromotor angetrieben werden, sowie bei Anhängern, Zugmaschinen und Lastkraftwagen erfolgt die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer dem zulässigen Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen dieser Klasse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm werden zusätzlich auch die Schadstoff- und Geräuschemissionen in die Berechnung einbezogen.

Für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt, dass die Feststellungen der Zulassungsbehörde für die Beurteilung der Schadstoff- und der Kohlendioxidemissionen und die Einstufung als “schadstoffarm”, ausschlaggebend sind.

Das gilt auch für die Einstufung eines Fahrzeugs in eine bestimmte Emissionsklasse. Diese Einstufung der Fahrzeugart ist laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) allerdings steuerrechtlich nicht bindend für die Finanzverwaltung. Diese kann alle Fahrzeuge auch selber entsprechend prüfen und einstufen. In manchen Fällen spricht es auch eine Steuerbefreiung von der Kfz Steuer aus.

 

Trikes oder Quads werden dementsprechend auch nicht als Motorrad eingestuft sondern gelten steuerlich als Personenkraftwagen. Da die Kfz Steuer für PKW und Motorräder von dem Hubraum des Gefährtes abhängig ist und man früher keine Methode hatte, die entsprechende Höchstleistung zuverlässig zu messen, wurden die sogenannten Steuer- PS mit komplizierten und je nach Motorart abweichenden Formeln aus dem Hubraum errechnet. Dabei ist es auch ausschlaggebend, ob es sich um einen Zwei- oder einen Viertaktmotor, sowie ob es sich um einen Diesel- oder einen Ottomotor handelt.

Berechnung der KFZ Steuer und Maßgaben der Besteuerung

Die Besteuerung von Motorrädern erfolgt je Jahr mit 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum, Leichtkrafträder sind von der Besteuerung und dem entsprechende Zulassungsverfahren befreit, wenn sie nicht mehr als 125 cm³ und 11 kW haben. Die Abgasemissionen werden bei der Steuerberechnung von Motorrädern nicht berücksichtigt. Für neue Maschinen wird das Emissionsverhalten allerdings inzwischen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Ob, in welchem Umfang und wann das Emissionsverhalten von Motorrädern in eine emissionsbezogene und gestaffelte Kfz Steuer für Motorräder einbezogen wird ist noch unklar.

Besteuerung von Emissionen

Die emissionsbezogene Besteuerung von Personenkraftwagen hat das Ziel, den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge zu verringern, sodass ein höherer Schadstoffausstoß mit einer höheren Steuer belegt wird und auf der anderen Seite schadstoffarme Fahrzeuge mit einer geringeren Kfz Steuer belohnt werden.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, wurden insgesamt neun Schadstoffklassen nach den Kriterien „Schadstoff- und Kohlendioxidausstoß“ festgelegt: Euro 5 trat im September 2009 in Kraft und galt dann für Diesel- und Ottomotoren.

Die Entwicklung der KFZ-Steuer

EURO Einstufungen in der Vergangenheit

Euro 4 hatte einen Steuersatz von 6,75 Euro für Otto-Motoren und von 15,44 Euro für Diesel-Motoren. Der Steuersatz für die Euro 3- Klasse betrug für Otto-Motoren bis 1. Januar 2009 6,75 Euro und ab dann 8 Euro. Für Dieselfahrzeuge dieser Klasse waren dann 15,44 Euro fällig.

Die gleichen Werte galten für die Klasse der 3- Liter- Autos. Für Otto-Motoren der Euro 2 Klasse galt damals ein Satz von 7,36 Euro, der am 1. Januar auf 8,61 Euro angehoben wurde.

Dieselfahrzeuge kosteten in dieser Klasse 17.25 Euro. Otto-Fahrzeuge der Klasse Euro 1 und alle vergleichbaren 5-Liter-Autos hatten seit dem Jahr 2005 einen Steuersatz von 15,13 Euro, Dieselfahrzeuge seit dem Jahr 2007 einen Satz von 28,55 Euro.

Unterhalb dieser Euro-Einstufungen gab es Besteuerungsklassen für nicht schadstoffarme PKW. Der Steuersatz für solche Fahrzeuge mit Ottomotor, die bei Ozonalarm fahren durften, lag dann bei 21,07 Euro und für Dieselfahrzeuge bei 33,29 Euro.

In der Klasse der nicht schadstoffarmen Personenkraftwagen, die bei Ozonalarm nicht fahren durften, wurden für Ottomotoren 25,36 Euro und für Dieselmotoren 37,58 Euro fällig. Die letzte Einstufung betraf alle übrigen Fahrzeuge mit einem besonders hohen Schadstoffausstoß. Die Steuersätze in dieser Klasse lagen ebenfalls bei 25,36 Euro für Otto-Motoren und 37,58 Euro für Dieselmotoren.

Steuersätze der KFZ Steuer

Alle angegebenen Steuersätze der KFZ Steuer galten für jeweils 100 cm³ Hubraum und je Jahr. Bei allen Erstzulassungen seit dem 1. Januar 2005 konnte unabhängig von der Schadstoffklasse für kein Fahrzeug mehr ein neuer Befreiungszeitraum genehmigt werden.

Welche Steuerklasse für welchen Personenkraftwagen zutraf, war aus dem sogenannten Schadstoffschlüssel, das sind die letzten beiden Ziffern des 6-stelligen Eintrags unter dem Punkt Ziffer 1 im Fahrzeugschein und Brief, abzulesen. Welche Schadstoffschlüssel dabei welchen Kfz Steuer Klassen entsprachen, war in einer entsprechenden Tabelle der Landesfinanzdirektion Thüringen abzulesen.

Gemäß dem vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 24. März 2007 wurden die Steuersätze der KFZ Steuer bis 31. März 2011 nur für Personenkraftwagen mit Dieselmotor beziehungsweise ohne Partikelfilter oder Rußfilter um 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum angehoben.

Für den Halter eines Diesel-Wagens mit 2000 cm³ Hubraum bedeutete das zum Beispiel eine jährliche Mehrbelastung von insgesamt 24 Euro. Auch neue Diesel-Fahrzeuge ohne einen Partikelfilter, die nach dem 1. Januar 2007 zugelassen werden, waren von diesem Steueraufschlag betroffen, außer sie hielten doch den künftigen Euro-5-Grenzwert für die Rußpartikelmasse von 0,005 g/km ein.

Förderung der KFZ Steuer

Gleichzeitig aber gab es eine Förderung für die Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem für Personenkraftwagen mit Dieselmotor, in Form einer befristeten Steuerbefreiung in Höhe von 330 Euro. Diese Förderung galt bis zum 31. Dezember 2009. Die Erstzulassung dieser Fahrzeuge musste allerdings vor dem 1. Januar 2007 gewesen sein.

KFZ Steuer nach Umrüstung

Für viele Fahrzeughalter bestand die Möglichkeit, durch eine technische Umrüstung älterer Fahrzeuge eine Einstufung in eine günstigere Schadstoffklasse der KFZ Steuer zu erreichen, dazu gibt es verschiedene Nachrüstsätze zu kaufen und fachgerecht zu montieren.

Die Umrüstung wurde zumeist gerade bei Fahrzeugen durchgeführt, die der Euro 1 Klasse angehören und die so die Euro 2 Klasse oder die sogenannte D3-Norm erreichen konnten. Damit war eine teils deutliche Ersparnis bei der Kfz Steuer verbunden.

Bei der Umrüstung hatte sich für Otto-Motoren der sogenannte Kaltaufleger als die preiswerteste Möglichkeit gezeigt, für Diesel-Motoren waren aus technischen Gründen nur sogenannte Upgrade- oder Austausch-Katalysatoren zur Umrüstung einzusetzen. War eine Umrüstung erfolgreich vorgenommen worden, wurde dieses im Fahrzeugschein mit dem Eintrag einer neuen Schadstoff-Schlüsselnummer bestätigt.

Relativ teuer war der Wechsel des Katalysators, vor allem aber bei Dieselfahrzeugen konnte sich dieses aufgrund der deutlichen Steuerersparnis durchaus doch lohnen.

Davon abgesehen stieg der Wiederverkaufswert eines entsprechend umgerüsteten Wagens ebenfalls deutlich. Bei der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KFZ Steuer Gesetz) im Dezember 2006 wurde auch erstmals eine eigene Besteuerungsklasse für Wohnmobile eingeführt.

KFZ Steuer für Wohnmobile

Demnach wurde ein Wohnmobil nun auch steuerlich als ein solches bezeichnet, wenn es nach den Vorgaben eindeutig zu Wohnzwecken dienen konnte. Die dazu vorgegebene Mindestausstattung bestand aus einer Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafplätzen, die auch aus umgeklappten Sitzen bestehen können, aus einer Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochstelle sowie entsprechendem Stauraum oder einem Schrank. Die Einrichtungen allerdings musste mit Ausnahme des Tisches fest installiert und mit Werkzeug zu entfernen sein.

Des weiteren musste der für das Wohnen vorgesehene Teil den Großteil des Fahrzeuges ausmachen und an der Kochstelle sowie an der Spüle musste eine Stehhöhe von mindestens 1,70 Meter gegeben sein. Wurde ein Fahrzeug erst durch Um- oder Aufbau zum Wohnmobil musste dieses von einem anerkannten Sachverständigen abgenommen werden. Für ein im Fahrzeugschein eingetragenes Wohnmobil wurde die Kfz Steuer dann durch die zulässige Gesamtmasse unter Berücksichtigung der Schadstoffemission berechnet.


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