Es waren die Hessen, die erstmals in Deutschland die Idee umsetzten, eine Steuer auf Gefährte zu erheben. Motorfahrzeuge gab es überhaupt gerade erst einmal 13 Jahre lang, als im Jahr 1899 in Darmstadt eine Luxussteuer auf solche Fahrzeuge erhoben wurde.
Diese Kfz Steuer wurde allerdings wieder aufgehoben und dann erst nach dem Krieg wieder eingeführt. Die Einnahmen aus der Kfz Steuer kommen den einzelnen Landeshaushalten zugute, so wurde es 1949 im Grundgesetz festgelegt. Im Jahr 1985 wurden die Fahrzeuge im Zuge der Reform in drei Schadstoffgruppen eingeteilt, das gewollte Ergebnis dieser Regelung war das umso mehr Steuer pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum anfällt, je schlechter die Abgasqualität des Fahrzeuges ist.
KFZ Steuer - Steuererhöhung
1997 wurde dann eine Steuererhöhung beschlossen, die Berechnung wurde auf insgesamt sechs verschiedene Schadstoffklassen verteilt. Außerdem wurden Steuerbefreiungen für besonders schadstoffarme Fahrzeuge beschlossen. Mit dem schadstoffbezogenen Kraftfahrzeugsteuergesetz sollte ein Anreiz geschaffen werden emissionsarme Pkw zu kaufen. In Relation zum Abgaswert eines Fahrzeugs gab es nun eine stufenweise Erhöhung der Steuersätze bis zum Jahre 2005.
Autos, die mindestens der Abgasnorm D4 entsprachen, erhielten bis längstens Ende 2005 einem gewissen Steuerfreibetrag. Die Abgasnorm D4 ist seit Beginn des Jahres 2005 europaweit verbindlich. Die Einnahmen der Länder durch die Kfz Steuer lagen im Jahr 2004 bei über 8,5 Milliarden Euro. Zu Beginn des Jahres 2005 in Deutschland gut 54,6 Millionen Kraftfahrzeuge angemeldet.